Fälschung Details

Fahrgestell-Nr.
9110123570
Kaufdatum
01.01.1970

Beschreibung zum Tatvorwurf der Fälschung

Sachverhalt:

Der Porsche 911T wurde im Jahr 2005 in einem stark Sanierungsbedürftigen Zustand von
Herrn Ralf Müller erworben. Nach einer 4- jährigen, sehr sorgfältigen Restauration, wurde das Fahrzeug durch die Handarbeit von Herrn RM dem originalen Zustand sehr nahe gebracht und für eine neue Zulassung fertig gestellt. Nach Fertigstellung am 25.09.2009 wurde das Fahrzeug erstmalig durch Herrn RM mit Roter Nummer im öffentlichen Straßenverkehr bewegt und sollte am folgenden Tag eine offizielle Zulassung erhalten.
Zu dieser Zulassung ist es leider nicht mehr gekommen, aufgrund der Tatsache dass das Fahrzeug vor der Haustür von Herrn RM durch Diebe entwendet wurde.

RM erstattet umgehend, nach Feststellung des Diebstahls, Anzeige bei der Kripo in Essen.
Die Anzeige datiert vom 26.09.2009.

RM konnte sich mit dem Gedanken nicht anfreunden, das sein 911T für immer verschwunden
sein sollte. Durch die regelmäßige Suche nach seinem Fahrzeug im Internet, entdeckte RM einen Porsche 911T bei dem Hamburger Händler V.W. welcher seinem Porsche 911T sehr ähnelte. Nach genauer Begutachtung gab es keinen Zweifel mehr, dass es sich um das Fahrzeug von RM handelt.

Daraufhin wurde das Fahrzeug durch die Hamburger Polizei beschlagnahmt und durch einen
Sachverständigen begutachtet. Dieser stellte fest, dass dem Fahrzeug eine neue Identität gegeben wurde, indem man die originale Produktions- und Fahrgestellnummer gegen andere
ausgetauscht hat. Durch Erkundigungen bei der Porsche AG in Deutschland, konnte die falsche FIN 9110101938, einem Fahrzeug zugeordnet werden, welche in die USA ausgeliefert wurde. Nach aktuellem Sachstand sind keine Informationen über einen eventuellen Re-Import nach Europa gegeben, bzw. bestätigt.

Der Hamburger Händler V.W. gibt an, das Fahrzeug bei dem Belgischen Händler v. K. SC gekauft zu haben. Dieser hat das Fahrzeug bei einem Holländer M. erworben, welcher dieses Fahrzeug angeblich 2 Jahre besessen und alltäglich genutzt haben soll.

Im Strafprozess konnte noch nicht eindeutig festgestellt werden, nach welchem Recht hier verhandelt werden muss, gilt hier Deutsches-, Belgisches- oder eventuell sogar Holländisches Recht?!

Zivilrechtlich verklagt der Hamburger Händler V.W. den Geschädigten Müller auf Herausgabe
des Porsche 911T, welcher durch die Polizei bei ihm beschlagnahmt wurde.

Fazit:

Eine merkwürdige Strategie des Hamburger Händlers, denn das Sachverständigen Gutachten der Hamburger Polizei sagt eindeutig aus, das die Fahrgestellnummer und die Produktionsnummer von einem anderen Fahrzeug stammen. Alleine dieser Umstand macht das Fahrzeug nicht zu einer Wertanlage geschweige denn zu einem seriösen Handelsobjekt. Eigentlich ist die Werthaltigkeit dieses Porsche 911T damit erloschen.

Und:

Warum geht der Hamburger Händler V.W. nicht gegen den Belgischen Verkäufer v.K. vor??? Wenn ich ein gestohlenes Fahrzeug erwerbe, versuche ich doch den Schaden ersetzt zu bekommen, oder???

Ergebniss:

Das Fahrzeug wurde nach langen Jahren des Wartens an Ralf Müller zurückgegeben und die Androhung eines Revisionsverfahrens fallengelassen. Der Nachteil einer weiteren Berichterstattung zu diesem Fall wog anscheinend zu schwerer. GGP hätte auch diesen Fall weiter an die Öffentlichkeit getragen!

Fahrzeugdaten

Modell
911
Modell-Variante
T
Kategorie
Coupe

Baujahr
1970
Kilometerstand
0
PS
175

Original-Farbe
weiß
Getriebe
Schaltgetriebe

Beschreibung

Beschreibung
Vollrestauration des Fahrzeugs von 1995-1999

Eine ausführliche Beschreibung zu dem Fall finden Sie auch unter:
http://www.autobild.de

Fotos

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